Neues Produkthaftungsgesetz beschlossen: Software und KI gelten ab 9. Dezember 2026 als Produkte
Der Bundesrat hat das neue Produkthaftungsgesetz am 16. Oktober 2026 abgeschlossen, nachdem der Bundestag es am 8. Oktober beschlossen hatte. Es setzt die EU-Produkthaftungsrichtlinie um und gilt ab 9. Dezember 2026. Software, einschließlich KI, gilt dann als Produkt, und die bisherige Haftungshöchstgrenze entfällt. Für Produkte, die vorher in Verkehr gebracht wurden, gilt weiter das alte Recht.