Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Dieser Vertrag nach Art. 28 DSGVO regelt, wie RIT Services personenbezogene Daten im Auftrag Ihres Unternehmens verarbeitet, wenn Sie Compliance Check nutzen. Er wird bei der Registrierung für den Produktivbetrieb geschlossen, Sie müssen nichts gesondert unterschreiben. Testkonten haben keinen AVV, dort dürfen keine echten personenbezogenen Daten eingegeben werden. Nach der Anmeldung finden Sie Ihre eigene, unterzeichnete Fassung jederzeit zum Download in den Einstellungen.

Stand: 2. November 2026

Was dieser Vertrag regelt

  • Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung Ihrer Compliance-Daten
  • Weisungsbindung: RIT verarbeitet Daten nur nach Ihren dokumentierten Weisungen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
  • Unterstützung bei Betroffenenrechten und bei Datenschutzverletzungen
  • Löschung und Rückgabe Ihrer Daten nach Vertragsende
  • Die vollständige, namentliche Liste der Unterauftragsverarbeiter, mit Anschrift und Aufgabe je Anlage 3

Dies ist die aktuelle Vorlage, Version 1.1. Ihre eigene unterzeichnete Fassung, mit Ihren Firmendaten und dem Zeitpunkt der Annahme, finden Sie nach der Anmeldung in den Einstellungen.

Fragen zum AVV?

Schreiben Sie uns an info@rit.services.